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Geänderte Unfallverhütungsvorschriften

Tierbetreuerinnen und -betreuer besser schützen
Geänderte Unfallverhütungsvorschriften

Geänderte Unfallverhütungsvorschriften
Senkrechte Stangen zur Abgrenzung ermöglichen in Gefahrensituationendie Flucht aus der gesamten Bullenbucht. Foto: © SVLFG
Die Sozialver­sicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG) hat 2021 die Unfal­lver­hü­tungsvorschrift Tier­hal­tung (VSG 4.1) über­ar­beit­et. Die geän­derten Vor­gaben sind verbindlich. Der Unternehmer ist für die Umset­zung verantwortlich.

Die Vorschriften für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz (VSG) der SVLFG definieren Schutzziele und geben Hin­weise auf Vor­sichts­maß­nah­men. So bein­hal­tet die „VSG 4.1 Tier­hal­tung“ zum Beispiel Vor­gaben für den Bau und Betrieb von Ein­rich­tun­gen in der Nutztier­hal­tung sowie für den Umgang mit Tieren. Sie beschreibt, welche baulich-tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen vorhan­den sein müssen, wie diese beschaf­fen sein sollen und was zur Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung gehört.

Die Änderun­gen in der VSG 4.1 im Überblick:

  • Es müssen aus­re­ichend Fix­i­er- und Separi­er-Ein­rich­tun­gen für Einzeltiere und Grup­pen vorhan­den sein.
  • Beim Besamen/Behandeln dür­fen sich keine weit­eren freilaufend­en Tiere in dem Bere­ich aufhalten.
  • Deck­bullen in der Milchviehhaltung:
  • Sep­a­rate Unterbringung
  • Mit­laufen im Milchviehstall ist unzulässig
  • Fix­ieren oder Separi­eren beim Zusam­men­führen und vor Betreten der Bucht
  • Helfer benöti­gen Tierken­nt­nisse zum sicheren Umgang mit Rindern
  • Tiere aus dem Bestand ent­fer­nen, die sich aggres­siv ver­hal­ten und Men­schen gefährden kön­nen, spätestens nach einem Angriff

Übergangsfrist

Um die geän­derten baulichen Anforderun­gen umzuset­zen, wird den Unternehmern für beste­hende Anla­gen eine drei­jährige Über­gangs­frist eingeräumt. Das heißt, die notwendi­gen Umbaut­en kön­nen bis zum 1. April 2024 erfol­gen. Neue Stall­baut­en müssen den geän­derten Anforderun­gen entsprechen. Die geän­derte VSG 4.1 ist abruf­bar unter:
www.svlfg.de/gesetze-vorschriften-im-arbeitsschutz.

Weitere Informationen und Seminare

Die SVLFG unter­stützt Rinder­hal­terin­nen und ‑hal­ter mit indi­vidu­ellen Beratun­gen – zum Beispiel beim Neu- oder Umbau von Ställen, mit Kursen und Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al sowie bei der Gestal­tung sicher­er Arbeit­splätze. Sobald die Coro­na-Pan­demie es zulässt, bietet sie zudem bun­desweit kosten­lose Sem­i­nare für Rinder­hal­terin­nen- und hal­ter an. Aus­ge­bildete Rinder­trainer­in­nen und ‑train­er erk­lären dabei zum Beispiel den sicheren Umgang mit Rindern in der Herde. Infor­ma­tio­nen und Kon­takt- beziehungsweise Anmelde­for­mu­la­re zu den Sem­i­naren sind ver­füg­bar unter www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern.

Bei Inter­esse kön­nen sich ver­sicherte Per­so­n­en auch an die für ihre Region zuständi­ge Präven­tion­sansprech­part­ner­in oder ‑part­ner wen­den. Die Tele­fon­num­mern sind zu find­en unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.


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