Die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der SVLFG definieren Schutzziele und geben Hinweise auf Vorsichtsmaßnahmen. So beinhaltet die „VSG 4.1 Tierhaltung“ zum Beispiel Vorgaben für den Bau und Betrieb von Einrichtungen in der Nutztierhaltung sowie für den Umgang mit Tieren. Sie beschreibt, welche baulich-technischen Einrichtungen vorhanden sein müssen, wie diese beschaffen sein sollen und was zur Persönlichen Schutzausrüstung gehört.
Die Änderungen in der VSG 4.1 im Überblick:
- Es müssen ausreichend Fixier- und Separier-Einrichtungen für Einzeltiere und Gruppen vorhanden sein.
- Beim Besamen/Behandeln dürfen sich keine weiteren freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten.
- Deckbullen in der Milchviehhaltung:
- Separate Unterbringung
- Mitlaufen im Milchviehstall ist unzulässig
- Fixieren oder Separieren beim Zusammenführen und vor Betreten der Bucht
- Helfer benötigen Tierkenntnisse zum sicheren Umgang mit Rindern
- Tiere aus dem Bestand entfernen, die sich aggressiv verhalten und Menschen gefährden können, spätestens nach einem Angriff
Übergangsfrist
Um die geänderten baulichen Anforderungen umzusetzen, wird den Unternehmern für bestehende Anlagen eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt. Das heißt, die notwendigen Umbauten können bis zum 1. April 2024 erfolgen. Neue Stallbauten müssen den geänderten Anforderungen entsprechen. Die geänderte VSG 4.1 ist abrufbar unter:
www.svlfg.de/gesetze-vorschriften-im-arbeitsschutz.
Weitere Informationen und Seminare
Die SVLFG unterstützt Rinderhalterinnen und ‑halter mit individuellen Beratungen – zum Beispiel beim Neu- oder Umbau von Ställen, mit Kursen und Informationsmaterial sowie bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze. Sobald die Corona-Pandemie es zulässt, bietet sie zudem bundesweit kostenlose Seminare für Rinderhalterinnen- und halter an. Ausgebildete Rindertrainerinnen und ‑trainer erklären dabei zum Beispiel den sicheren Umgang mit Rindern in der Herde. Informationen und Kontakt- beziehungsweise Anmeldeformulare zu den Seminaren sind verfügbar unter www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern.
Bei Interesse können sich versicherte Personen auch an die für ihre Region zuständige Präventionsansprechpartnerin oder ‑partner wenden. Die Telefonnummern sind zu finden unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
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