Martha M. quetscht sich die Hand, als sie die Störung des Transportschlittens an einer Dosenherstellmaschine beseitigen will. Peter M. ist ein erfahrener Fräser. Trotzdem bohrt er sich in die linke Hand, als er in den laufenden Fräskopf greift. Ein anderer Kollege verliert gleich zwei Finger, weil seine Hand von der Walze einer Foliendruckmaschine eingezogen wird.
BG Chemie
So unterschiedlich diese Unfälle auf den ersten Blick erscheinen, eines haben sie gemeinsam: Alle sind nur passiert, weil Schutzschalter manipuliert waren und deswegen in den Gefahrenbereiche bei laufender Maschine eingegriffen werden konnte.
Zahlreiche Vorschriften, technische Regeln und Normen zielen darauf ab, mechanische Gefährdungen für Beschäftigte beim Betreiben von Maschinen zu minimieren. Die Erfahrungen zeigen, dass sich aber trotzdem immer wieder Unfälle an Maschinen ereignen. Nicht selten liegt die Ursache darin, dass Endschalter manipuliert wurden und der Gefahrenbereich damit frei zugängig war.
Der „Schwarze-Peter“ liegt dabei zunächst bei denjenigen, die solche regelwidrigen Veränderungen durchgeführt, veranlasst oder zumindest geduldet haben. Aber auch die Maschinenhersteller müssen sich mitunter den Vorwurf gefallen lassen, dass die Absicherung ihrer Maschinen zwar normgerecht, aber keineswegs auf die betrieblichen Verhältnisse abgestimmt ist. Wenn dann etwas passiert, sind die Verletzten die Leidtragenden.
Warum aber werden Schutzeinrichtungen manipuliert und damit die Sicherheit aufs Spiel gesetzt? Anreize bestehen beispielsweise dann, wenn sich Maschinen durch Umgehen der Schutzeinrichtung schneller einrichten lassen. Oder wichtige Maschinenfunktionen wegen der Schutzeinrichtungen nicht einsehbar sind.
Ob dem so ist, lässt sich bei neu gekauften und komplexen Maschinen oft nicht auf den ersten Blick erkennen. Es ist daher unabdingbar, nach einer ausreichenden Betriebszeit die Gefährdungsbeurteilung nochmals zu prüfen. Hierbei ist besonders darauf zu achten auch diejenigen, welche täglich mit den Maschinen arbeiten, nach ihren Erfahrungen zu befragen.
Werden Schwachstellen erkannt, müssen sie systematisch beseitigt werden. Ohne die Zusammenarbeit mit dem Hersteller wird dies allerdings kaum möglich sein. Bei der Auswahl von praxisgerechten Lösungen hilft den Unternehmen gerne auch die Technische Aufsicht und Beratung der BG Chemie, die im Bedarfsfall den Kontakt zur Maschinenprüfstelle oder sonstigen berufsgenossenschaftlichen Experten herstellt.
Keine angebliche Arbeitserleichterung oder mögliche Zeitersparnis ist es wert, die eigene Gesundheit oder die der Kollegen fahrlässig aufs Spiel zu setzen. Denken Sie daher immer daran: Wegsehen und Dulden ist gefährlich! Passiert tatsächlich etwas – und die Erfahrung zeigt, dass das immer nur eine Frage der Zeit ist – so hat nicht nur der Betroffene die Schmerzen und den Gesundheitsschaden.
Es stellt sich in einem solchen Fall immer die Frage nach dem Verursacher der Manipulation. Lässt sich dieser ermitteln, hat das zwar keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung für den Verletzten, wohl aber Folgen für den Schuldigen. Ihm drohen neben einem Regressverfahren der Berufsgenossenschaft unter Umständen noch weitere juristische Konsequenzen. Daher: Finger weg!
Quelle: BG Chemie, SCA 3/2009
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