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Finger weg, sonst ist der Finger weg!

Manipulation von Schutzschaltern ist verboten
Finger weg, sonst ist der Finger weg!

Finger weg, sonst ist der Finger weg!
Überbrückter Positionsschalter mit steckendem Betätigungsteil und gebrochener Elektrozuleitung an einer Tunnelhaube. Foto: BG RCI
Martha M. quetscht sich die Hand, als sie die Störung des Trans­ports­chlit­tens an ein­er Dosen­her­stell­mas­chine beseit­i­gen will. Peter M. ist ein erfahren­er Fräs­er. Trotz­dem bohrt er sich in die linke Hand, als er in den laufend­en Fräskopf greift. Ein ander­er Kol­lege ver­liert gle­ich zwei Fin­ger, weil seine Hand von der Walze ein­er Folien­druck­mas­chine einge­zo­gen wird.

BG Chemie

So unter­schiedlich diese Unfälle auf den ersten Blick erscheinen, eines haben sie gemein­sam: Alle sind nur passiert, weil Schutzschal­ter manip­uliert waren und deswe­gen in den Gefahren­bere­iche bei laufend­er Mas­chine einge­grif­f­en wer­den konnte.
Zahlre­iche Vorschriften, tech­nis­che Regeln und Nor­men zie­len darauf ab, mech­a­nis­che Gefährdun­gen für Beschäftigte beim Betreiben von Maschi­nen zu min­imieren. Die Erfahrun­gen zeigen, dass sich aber trotz­dem immer wieder Unfälle an Maschi­nen ereignen. Nicht sel­ten liegt die Ursache darin, dass End­schal­ter manip­uliert wur­den und der Gefahren­bere­ich damit frei zugängig war.
Der „Schwarze-Peter“ liegt dabei zunächst bei den­jeni­gen, die solche regel­widri­gen Verän­derun­gen durchge­führt, ver­an­lasst oder zumin­d­est geduldet haben. Aber auch die Maschi­nen­her­steller müssen sich mitunter den Vor­wurf gefall­en lassen, dass die Absicherung ihrer Maschi­nen zwar nor­mgerecht, aber keineswegs auf die betrieblichen Ver­hält­nisse abges­timmt ist. Wenn dann etwas passiert, sind die Ver­let­zten die Leidtragenden.
Warum aber wer­den Schutzein­rich­tun­gen manip­uliert und damit die Sicher­heit aufs Spiel geset­zt? Anreize beste­hen beispiel­sweise dann, wenn sich Maschi­nen durch Umge­hen der Schutzein­rich­tung schneller ein­richt­en lassen. Oder wichtige Maschi­nen­funk­tio­nen wegen der Schutzein­rich­tun­gen nicht ein­se­hbar sind.
Ob dem so ist, lässt sich bei neu gekauften und kom­plex­en Maschi­nen oft nicht auf den ersten Blick erken­nen. Es ist daher unab­d­ing­bar, nach ein­er aus­re­ichen­den Betrieb­szeit die Gefährdungs­beurteilung nochmals zu prüfen. Hier­bei ist beson­ders darauf zu acht­en auch diejeni­gen, welche täglich mit den Maschi­nen arbeit­en, nach ihren Erfahrun­gen zu befragen.
Wer­den Schwach­stellen erkan­nt, müssen sie sys­tem­a­tisch beseit­igt wer­den. Ohne die Zusam­me­nar­beit mit dem Her­steller wird dies allerd­ings kaum möglich sein. Bei der Auswahl von prax­is­gerecht­en Lösun­gen hil­ft den Unternehmen gerne auch die Tech­nis­che Auf­sicht und Beratung der BG Chemie, die im Bedarfs­fall den Kon­takt zur Maschi­nen­prüf­stelle oder son­sti­gen beruf­sgenossen­schaftlichen Experten herstellt.
Keine ange­bliche Arbeit­ser­le­ichterung oder mögliche Zeit­erspar­nis ist es wert, die eigene Gesund­heit oder die der Kol­le­gen fahrläs­sig aufs Spiel zu set­zen. Denken Sie daher immer daran: Wegse­hen und Dulden ist gefährlich! Passiert tat­säch­lich etwas – und die Erfahrung zeigt, dass das immer nur eine Frage der Zeit ist – so hat nicht nur der Betrof­fene die Schmerzen und den Gesundheitsschaden.
Es stellt sich in einem solchen Fall immer die Frage nach dem Verur­sach­er der Manip­u­la­tion. Lässt sich dieser ermit­teln, hat das zwar keinen Ein­fluss auf die Ver­sicherungsleis­tung für den Ver­let­zten, wohl aber Fol­gen für den Schuldigen. Ihm dro­hen neben einem Regressver­fahren der Beruf­sgenossen­schaft unter Umstän­den noch weit­ere juris­tis­che Kon­se­quen­zen. Daher: Fin­ger weg!
Quelle: BG Chemie, SCA 3/2009
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