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Sicherheit hat Priorität

Neues Regelwerk für Kindertagesstätten
Sicherheit hat Priorität

Unfal­lka­sse Sach­sen-Anhalt Käsper­straße 31 39261 Zerbst/Anhalt

Für den Neubau sowie die umfan­gre­iche bauliche Erweiterung von Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen gilt seit April 2009 die neue Unfal­lver­hü­tungsvorschrift „Kindertage­sein­rich­tun­gen“. Sie soll helfen, den Aufen­thalt für Kinder und deren Betreu­ung durch Erzieherin­nen und Erzieher in Tagesstät­ten noch sicher­er zu machen und schwere Unfälle zu vermeiden.
Mit der neuen UVV „Kindertage­sein­rich­tun­gen“ (GUV‑V S2) sorgt die geset­zliche Unfal­lver­sicherung erst­mals für bun­desweit verbindliche Min­dest­stan­dards bei baulichen Grun­dan­forderun­gen an Kindertagesstät­ten. Mehr dür­fen die Träger der Ein­rich­tun­gen für die Sicher­heit der Kinder allerd­ings immer tun, nur nicht weniger. Dabei legt die UVV Schutzziele fest, nicht aber den exak­ten Weg zum Erre­ichen derselben.
Eine Kindertagesstätte muss sich­er sein – so lautet das ober­ste Ziel. Dazu gehören sichere Trep­pen, kindgerechte Auße­nan­la­gen sowie genug Möglichkeit­en und Raum zum Spie­len, Erleben und Ler­nen. Das gilt auch für Kinder unter 3 Jahren. Deshalb berück­sichtigt die UVV die wach­sende Zahl von Krip­pen­plätzen. Die Palette reicht hier von Wick­eltischen mit Fallschutz bis zur Abstell­fläche für Kinder­wa­gen, über die man im Ein­gangs­bere­ich nicht stolpern darf.
Gegenüber den bish­eri­gen Richtlin­ien enthält die UVV im Wesentlichen keine neuen sicher­heit­stech­nis­chen Anforderun­gen, son­dern set­zt die im Laufe der Jahre gewonnenen Erfahrun­gen in eine höher­w­er­tige Rechts­form um.
Die UVV enthält auss­chließlich Norm­text. Ergänzend dazu erscheinen noch in diesem Jahr die „Regeln zur Sicher­heit und zum Gesund­heitss­chutz in Kindertage­sein­rich­tun­gen“ (GUV-SR S2). Zusam­men mit der UVV bilden sie dann das neue Regel­w­erk für Kindertage­sein­rich­tun­gen und lösen damit die bish­er gel­tenden „Richtlin­ien für Kindergärten – Bau und Aus­rüs­tung“ ab.
Die neue Unfal­lver­hü­tungsvorschrift „Kindertage­sein­rich­tun­gen“ kann als pdf-Datei herun­terge­laden ( www.uksa.de) oder als Druckschrift bei der Unfal­lka­sse bestellt werden.
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