Die Arbeitsschutzbehörde hat Auskunfts- und Kontrollrechte gegenüber Betrieben, um die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten zu prüfen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein behördliches Auskunftsverlangen nach dem Arbeitszeitgesetz berechtigt ist, entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Beschluss vom 17.11.2022 – 1 L 100/20).
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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