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Sportverletzung beim Vereinstraining ist kein Schulunfall

Internatsschüler verletzt sich beim Eishockey
Sportverletzung beim Vereinstraining ist kein Schulunfall

Sportverletzung beim Vereinstraining ist kein Schulunfall
Foto: © luckybusiness - stock.adobe.com

Ein Inter­natss­chüler, der sich während des abendlichen Train­ings im Eishock­eyvere­in ver­let­zt, ste­ht nicht unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung, wenn das Inter­nat zwar mit dem Vere­in kooperiert, das Train­ing aber nicht zum Schul­be­trieb gehört.

Dies hat das Lan­dessozial­gericht Baden-Würt­tem­berg entsch­ieden. Der Unfall sei außer­halb des organ­isatorischen Ver­ant­wor­tungs­bere­ichs der Schule passiert, so die Begrün­dung. Die Train­ingsstätte habe nicht zum Inter­nats­gelände gehört und es sei auch kein Schulper­son­al während des Train­ings anwe­send gewesen.

Die Tat­sache, dass das Inter­nat das Train­ing in sein­er Tage­s­pla­nung berück­sichtige, reiche nicht aus.

(Beschluss des Lan­dessozial­gerichts Baden-Würt­tem­berg vom 23.02.2023, Az. L 10 U 2662/21)

 

Unfall beim Homeschooling

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