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Tragische Pinkelpause: Vom eigenen Pkw überrollt

Versicherter Weg unterbrochen
Tragische Pinkelpause: Vom eigenen Pkw überrollt

Tragische Pinkelpause: Vom eigenen Pkw überrollt
Foto: © Emiliia - stock.adobe.com
(generiert mit KI)

Wird ein Arbeit­nehmer auf dem Weg zu einem Geschäft­sessen während ein­er Pinkel­pause im Wald von seinem eige­nen Pkw über­rollt und tödlich ver­let­zt, stellt dies keinen Arbeit­sun­fall dar. Denn mit dem Ein­biegen in den Wald­weg und dem Aussteigen wird der ver­sicherte Weg wegen ein­er rein pri­vatwirtschaftlichen Tätigkeit, der Ver­rich­tung der Not­durft, unterbrochen.

Das entsch­ied das Lan­dessozial­gericht Baden-Würt­tem­berg. Der Ver­sicherungss­chutz lebt auch dann nicht wieder auf, wenn der Arbeit­nehmer das wegrol­lende Fahrzeug aufhal­ten will, um damit seinen Arbeitsweg fort­set­zen zu können.

Anlass für den Rechtsstre­it war der tragis­che Unfall eines „Sales Man­agers“. Der Mann befand sich auf dem Weg zu einem Geschäft­sessen, als er drin­gend „mal musste“. Er bog in einen Wald­weg ab und stieg aus, ohne einen Gang einzule­gen oder die Hand­bremse anzuziehen.

Als der Pkw rück­wärts ins Rollen geri­et, ver­suchte er noch, ihn am Kof­fer­raum aufz­u­fan­gen. Dabei geri­et er unter das Auto und erstick­te. Die Polizei fand den verunglück­ten Mann am näch­sten Mor­gen am Unfallort.

(Urteil des Lan­dessozial­gerichts Baden-Würt­tem­berg vom 25.09.2023, Az. L 1 U 1485/23)

 

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