Wird ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu einem Geschäftsessen während einer Pinkelpause im Wald von seinem eigenen Pkw überrollt und tödlich verletzt, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Denn mit dem Einbiegen in den Waldweg und dem Aussteigen wird der versicherte Weg wegen einer rein privatwirtschaftlichen Tätigkeit, der Verrichtung der Notdurft, unterbrochen.
Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Der Versicherungsschutz lebt auch dann nicht wieder auf, wenn der Arbeitnehmer das wegrollende Fahrzeug aufhalten will, um damit seinen Arbeitsweg fortsetzen zu können.
Anlass für den Rechtsstreit war der tragische Unfall eines „Sales Managers“. Der Mann befand sich auf dem Weg zu einem Geschäftsessen, als er dringend „mal musste“. Er bog in einen Waldweg ab und stieg aus, ohne einen Gang einzulegen oder die Handbremse anzuziehen.
Als der Pkw rückwärts ins Rollen geriet, versuchte er noch, ihn am Kofferraum aufzufangen. Dabei geriet er unter das Auto und erstickte. Die Polizei fand den verunglückten Mann am nächsten Morgen am Unfallort.
(Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.09.2023, Az. L 1 U 1485/23)