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Asbestdialog - Erfassung, Umgang, Entsorgung

Status Quo und weiteres Vorgehen
Der Nationale Asbestdialog

Der Nationale Asbestdialog
Asbestbelastete Bauteile, auch im Baubestand, kommen viel häufiger vor, als allgemein bekannt. Der Nationale Asbestdialog setzt hier an und erarbeitet im Dialog ganzheitliche Lösungen für und mit allen in der Baupraxis eingebundenen Interessengruppen. Foto: © Mezzalira Davide – stock.adobe.com
Asbest im Baube­stand birgt in der Bauprax­is – auch 25 Jahre nach Inkraft­treten des All­ge­meinen Her­stel­lungs- und Ver­wen­dungsver­bots für Asbest in Deutsch­land – immer noch große Gesund­heit­srisiken für Beschäftigte, Bewohn­er und Nutzer. Hand­lungs­be­darf beste­ht vor allem hin­sichtlich bis­lang wenig beachteter asbesthaltiger Baupro­duk­te, die bis zu diesem Zeit­punkt Ver­wen­dung fan­den, wie Putze, Kle­ber, Spachtel­massen und Beschich­tun­gen. Diese kön­nen bei unsachgemäßer Bear­beitung zu erhe­blichen Faser­freiset­zun­gen führen. Um alle Baubeteiligten für diese Alt­las­ten zu sen­si­bil­isieren und rechts­ge­bi­et­süber­greifend die Voraus­set­zun­gen für eine sys­tem­a­tis­che Erfas­sung, die sichere Durch­führung von Arbeit­en und eine geregelte Entsorgung zu schaf­fen, wurde der Nationale Asbest­di­a­log ins Leben gerufen.

Der Nationale Asbest­di­a­log ist als umfassendes Vorge­hen in Bezug auf Sen­si­bil­isierung, Infor­ma­tion, Posi­tions­bes­tim­mung und ganzheitliche Lösungs­find­ung zu den Her­aus­forderun­gen der Bauprax­is zum Umgang mit Asbestalt­las­ten im Baube­stand – nicht nur im Bere­ich von Rechts­set­zung und Vol­lzug – ein Novum.

In drei Dialog­foren haben sich von Mai bis Juli 2017 mehr als 140 Vertreterin­nen und Vertreter der Spitzenor­gan­i­sa­tio­nen aller am Bauprozess beteiligten Inter­es­sen­grup­pen zusam­menge­set­zt, um in einem struk­turi­erten, trans­par­enten und ergeb­nisof­fe­nen Dia­log nach Lösun­gen zu suchen.

Wichtige Umsetzungsaktivitäten

Unab­hängig von der Veröf­fentlichung der Gesamt­doku­men­ta­tion wurde bere­its im Herb­st 2017 mit der Umset­zung wichtiger Ergeb­nisse begonnen. Die nach­fol­gen Auflis­tung hebt einige beson­deres wichtige Aktiv­itäten hervor:

Information und Sensibilisierung

Viele Fachver­bände, Lan­des­be­hör­den und Bau­ver­wal­tun­gen haben den Asbest­di­a­log zum Anlass genom­men, ihre Mit­glieder, Ziel­grup­pen bzw. Auf­trag­nehmer über Asbestalt­las­ten im Baube­stand und notwendi­ge Schutz­maß­nah­men in der Bauprax­is zu informieren und zu qual­i­fizieren. Neben tech­nis­chen Inno­va­tio­nen wer­den daher im Rah­men des diesjähri­gen Deutschen Gefahrstoff­schutzpreis­es im Herb­st 2018 auch vor­bildliche Infor­ma­tions- und Qual­i­fizierungsak­tiv­itäten beim Umgang mit Asbestalt­las­ten aus­geze­ich­net werden.

Forschung und Entwicklung

Die BG BAU arbeit­et gemein­sam mit dem Bun­de­samt für Bauwe­sen, Rau­mord­nung und Stad­ten­twick­lung (BBSR) an der Erstel­lung ein­er Fach­daten­bank Gebäude­schad­stoffe, in der auch Infor­ma­tio­nen zu asbesthalti­gen Baupro­duk­ten und deren regionaler Ver­bre­itung und Haup­tan­wen­dungszeiträu­men einge­speist wer­den sollen. Damit zeich­net sich bere­its ein wichtiger Baustein für die vere­in­barte „ler­nende Daten­bank mit nutzer­spez­i­fis­chen Infor­ma­tio­nen für die Prax­is“ ab.

Die BG ETEM hat mit Unter­stützung des BMAS neue Ver­fahren zur Mes­sung von Asbestkonzen­tra­tio­nen bei hohen Staubbe­las­tun­gen vor­angetrieben. Dies ist eine wichtige Voraus­set­zung für die eben­falls erfol­gte Inten­sivierung des Messpro­gramms der BG ETEM und BG BAU, die zum einen dazu dienen, die Asbestkonzen­tra­tion bei typ­is­chen Arbeit­en an asbesthalti­gen Baupro­duk­ten zu bes­tim­men und zum anderen natür­lich auch zur Entwick­lung drin­gend benötigter emis­sion­sarmer Arbeitsver­fahren genutzt wer­den. Hier gilt ein beson­der­er Dank den vie­len Dialog­part­ner­in­nen und ‑part­nern aus den Bau­ver­wal­tun­gen von Bund, Län­dern und Kom­munen, die dafür asbest­be­lastete Immo­bilien zur Ver­fü­gung gestellt haben.

Klärung wichtiger Rechtsfragen

Der Auss­chuss für Gefahrstoffe (AGS) des BMAS wurde beauf­tragt, eine Klarstel­lung zu Zuläs­sigkeit von Unter­hal­tungsar­beit­en an asbest­be­lasteten Bauteilen und den jew­eils erforder­lichen Schutz­maß­nah­men zu erar­beit­en. Ker­nele­ment der Bekan­nt­machung wird voraus­sichtlich eine Matrix sein, aus der für typ­is­che, häu­fig auszuführende Wartungs- und Instand­hal­tungsar­beit­en an asbest­be­lasteten Baupro­duk­ten die jew­eils zu erwartenden Expo­si­tio­nen bei Anwen­dung der eben­falls beschriebe­nen Arbeitsver­fahren und Schutz­maß­nah­men her­vorge­hen. Diese Matrix wird voraus­sichtlich eben­falls ein Kernbe­standteil ein­er Neu­fas­sung der TRGS 519 zum Umgang mit Asbest sein, in der auch neue, dif­feren­zierte Vor­gaben zum Erwerb der notwendi­gen Sachkunde im Umgang mit Asbest enthal­ten sein werden.

Ein weit­er­er Arbeit­skreis des AGS befasst sich mit Vorschlä­gen zur Nov­el­lierung der Gef­Stof­fV. Hier geht es u.a. um die kün­fti­gen Mitwirkungspflicht­en der Ver­an­lass­er von Bau­vorhaben im Rah­men anlass­be­zo­gen­er Erkun­dun­gen von Asbestaltlasten.

Die Ober­be­hör­den Bun­desumweltamt (UBA) und BBSR entwick­eln unter Fed­er­führung der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) hierzu par­al­lel Leitlin­ien, die die entsprechen­den Auf­gaben der Baubeteiligten im Zusam­men­hang mit der Erkun­dung auch für bautech­nis­che Laien ver­ständlich beschreiben. Diese Leitlin­ien wer­den zugle­ich eng abges­timmt mit aktuellen Aktiv­itäten im Bere­ich der Nor­mung und ander­er Regelset­zer — ins­beson­dere mit der derzeit im Entwurf befind­lichen VDI-Richtlin­ie 6202 Blatt 3 „Schad­stoff­be­lastete bauliche und tech­nis­chen Anla­gen – Erkun­dung und Bew­er­tung – Asbest“ sowie der eben­falls in Bear­beitung befind­lichen DIN ATV 18448 – All­ge­meine Tech­nis­che Ver­trags­be­din­gun­gen für Bauleis­tun­gen (ATV) – „Schad­stoff­be­lastete bauliche und tech­nis­che Anlagen“.

Nächste Schritte

Um die Koop­er­a­tion und Koor­di­na­tion der mit der Umset­zung der Ergeb­nisse des Asbest­di­alogs befassten Gremien zu verbessern und die weit­eren Arbeit­en zu beschle­u­ni­gen, fand am 2. Juli 2018 im BMAS Berlin eine Zwis­chen­bi­lanzkon­ferenz der Vor­sitzen­den der jew­eili­gen Gremien und aus­gewählten Vertretern der beteiligten Organ­i­sa­tio­nen und Inter­es­sen­grup­pen statt.

Voraus­sichtlich im Herb­st 2019 wer­den die Ergeb­nisse in allen The­men­feldern des Asbest­di­alogs vor­liegen, die dann zeit­nah allen Dialog­part­ner­in­nen und ‑part­nern im Rah­men eines weit­eren Dialog­fo­rums vorgestellt und erörtert wer­den sollen. In der Zwis­chen­zeit wer­den wichtige Infor­ma­tio­nen zu den Fol­ge­prozessen des Nationalen Asbest­di­alogs auf der Web­site veröffentlicht.


Autor: Achim Sieker

Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales
— Refer­at IIIb3, Chemikaliensicherheit

 Biol­o­gis­che Sicher­heit, Gesundheitliche
Auswirkun­gen des Wan­dels der Arbeit

Foto: © BMAS
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