Der Nationale Asbestdialog ist als umfassendes Vorgehen in Bezug auf Sensibilisierung, Information, Positionsbestimmung und ganzheitliche Lösungsfindung zu den Herausforderungen der Baupraxis zum Umgang mit Asbestaltlasten im Baubestand – nicht nur im Bereich von Rechtssetzung und Vollzug – ein Novum.
In drei Dialogforen haben sich von Mai bis Juli 2017 mehr als 140 Vertreterinnen und Vertreter der Spitzenorganisationen aller am Bauprozess beteiligten Interessengruppen zusammengesetzt, um in einem strukturierten, transparenten und ergebnisoffenen Dialog nach Lösungen zu suchen.
Wichtige Umsetzungsaktivitäten
Unabhängig von der Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wurde bereits im Herbst 2017 mit der Umsetzung wichtiger Ergebnisse begonnen. Die nachfolgen Auflistung hebt einige besonderes wichtige Aktivitäten hervor:
Information und Sensibilisierung
Viele Fachverbände, Landesbehörden und Bauverwaltungen haben den Asbestdialog zum Anlass genommen, ihre Mitglieder, Zielgruppen bzw. Auftragnehmer über Asbestaltlasten im Baubestand und notwendige Schutzmaßnahmen in der Baupraxis zu informieren und zu qualifizieren. Neben technischen Innovationen werden daher im Rahmen des diesjährigen Deutschen Gefahrstoffschutzpreises im Herbst 2018 auch vorbildliche Informations- und Qualifizierungsaktivitäten beim Umgang mit Asbestaltlasten ausgezeichnet werden.
Forschung und Entwicklung
Die BG BAU arbeitet gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung (BBSR) an der Erstellung einer Fachdatenbank Gebäudeschadstoffe, in der auch Informationen zu asbesthaltigen Bauprodukten und deren regionaler Verbreitung und Hauptanwendungszeiträumen eingespeist werden sollen. Damit zeichnet sich bereits ein wichtiger Baustein für die vereinbarte „lernende Datenbank mit nutzerspezifischen Informationen für die Praxis“ ab.
Die BG ETEM hat mit Unterstützung des BMAS neue Verfahren zur Messung von Asbestkonzentrationen bei hohen Staubbelastungen vorangetrieben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die ebenfalls erfolgte Intensivierung des Messprogramms der BG ETEM und BG BAU, die zum einen dazu dienen, die Asbestkonzentration bei typischen Arbeiten an asbesthaltigen Bauprodukten zu bestimmen und zum anderen natürlich auch zur Entwicklung dringend benötigter emissionsarmer Arbeitsverfahren genutzt werden. Hier gilt ein besonderer Dank den vielen Dialogpartnerinnen und ‑partnern aus den Bauverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, die dafür asbestbelastete Immobilien zur Verfügung gestellt haben.
Klärung wichtiger Rechtsfragen
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des BMAS wurde beauftragt, eine Klarstellung zu Zulässigkeit von Unterhaltungsarbeiten an asbestbelasteten Bauteilen und den jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Kernelement der Bekanntmachung wird voraussichtlich eine Matrix sein, aus der für typische, häufig auszuführende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbestbelasteten Bauprodukten die jeweils zu erwartenden Expositionen bei Anwendung der ebenfalls beschriebenen Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen hervorgehen. Diese Matrix wird voraussichtlich ebenfalls ein Kernbestandteil einer Neufassung der TRGS 519 zum Umgang mit Asbest sein, in der auch neue, differenzierte Vorgaben zum Erwerb der notwendigen Sachkunde im Umgang mit Asbest enthalten sein werden.
Ein weiterer Arbeitskreis des AGS befasst sich mit Vorschlägen zur Novellierung der GefStoffV. Hier geht es u.a. um die künftigen Mitwirkungspflichten der Veranlasser von Bauvorhaben im Rahmen anlassbezogener Erkundungen von Asbestaltlasten.
Die Oberbehörden Bundesumweltamt (UBA) und BBSR entwickeln unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hierzu parallel Leitlinien, die die entsprechenden Aufgaben der Baubeteiligten im Zusammenhang mit der Erkundung auch für bautechnische Laien verständlich beschreiben. Diese Leitlinien werden zugleich eng abgestimmt mit aktuellen Aktivitäten im Bereich der Normung und anderer Regelsetzer — insbesondere mit der derzeit im Entwurf befindlichen VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche und technischen Anlagen – Erkundung und Bewertung – Asbest“ sowie der ebenfalls in Bearbeitung befindlichen DIN ATV 18448 – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen“.
Nächste Schritte
Um die Kooperation und Koordination der mit der Umsetzung der Ergebnisse des Asbestdialogs befassten Gremien zu verbessern und die weiteren Arbeiten zu beschleunigen, fand am 2. Juli 2018 im BMAS Berlin eine Zwischenbilanzkonferenz der Vorsitzenden der jeweiligen Gremien und ausgewählten Vertretern der beteiligten Organisationen und Interessengruppen statt.
Voraussichtlich im Herbst 2019 werden die Ergebnisse in allen Themenfeldern des Asbestdialogs vorliegen, die dann zeitnah allen Dialogpartnerinnen und ‑partnern im Rahmen eines weiteren Dialogforums vorgestellt und erörtert werden sollen. In der Zwischenzeit werden wichtige Informationen zu den Folgeprozessen des Nationalen Asbestdialogs auf der Website veröffentlicht.
Autor: Achim Sieker
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
— Referat IIIb3, Chemikaliensicherheit
Biologische Sicherheit, Gesundheitliche
Auswirkungen des Wandels der Arbeit